200.000 Euro für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Mariental
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport bewilligt insgesamt 10,65 Millionen Euro für den Erhalt und die Verbesserung des Brandschutzes in Kommunen. Über die sogenannten Bedarfszuweisungen wegen besonderer Aufgaben können sich 14 besonders finanzschwache Kommunen in ganz Niedersachsen freuen, die damit Baumaßnahmen umsetzen, Feuerwehrfahrzeuge beschaffen oder ihre Brandschutzmaßnahmen in öffentlichen Einrichtungen verbessern können.
„Die aktuellen Bedarfszuweisungen tragen dazu bei, unsere Feuerwehren zukunftsfest aufzustellen und gleichzeitig auch unsere Kommunen zu stärken. Ohne die vielen Ehrenamtlichen gäbe es keinen flächendeckenden Brandschutz in Niedersachsen; darum müssen wir alles dafür tun, die Strukturen und Voraussetzungen in der Fläche nachhaltig abzusichern“, so der Staatssekretär im Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport, Stephan Manke.
Neben der Stadt Königslutter am Elm profitieren mit der Gemeinde Lehre und der Samtgemeinde Grasleben weitere Kommunen aus dem Landkreis Helmstedt von den aktuellen Bedarfszuweisungen. Innenstaatssekretär Manke händigte kürzlich im Beisein des Landrates Gerhard Radeck die entsprechenden Bewilligungsbescheide an Bürgermeister Andreas Busch sowie Samtgemeindebürgermeister Gero Janze aus.
Die Gemeinde Lehre hatte 2018 Mittel aus dem Bedarfszuweisungsfonds beantragt, um den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in Lehre-Groß Brunsrode zu realisieren. Die Gemeinde erhält für dieses Vorhaben nunmehr 500.000 Euro.
Die Samtgemeinde Grasleben erhält 200.000 Euro aus dem aktuellen Bedarfszuweisungsfonds für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Mariental. Hierfür sind insgesamt 1,8 Millionen Euro vorgesehen. In Grasleben hoffe man, dass der erste Spatenstich für das Feuerwehrhaus noch im Jahr 2019 gelinge.
„Die Feuerwehr hat in der Samtgemeinde Grasleben einen besonderen Stellenwert, daher freuen wir uns über den unerwarteten Zuschuss. Trotzdem ist es schade, dass wir in näherer Zukunft keine Zuschüsse mehr für den Bereich Feuerwehr bekommen können. Laut Statistik ist Grasleben im Jahr 2019 nicht mehr besonders steuerschwach“, so Graslebens Samtgemeindebürgermeister Gero Janze.
Foto: Gemeinde Lehre
Text: Samtgemeinde Grasleben in Anlehnung an eine Pressemitteilung der Gemeinde Lehre
Gesamtverteilung der Bedarfszuweisungen wegen besonderer Aufgaben:
Der Gesamtbetrag von 10,65 Millionen Euro Bedarfszuweisung wegen besonderer Aufgaben verteilt sich auf folgende 14 Kommunen in ganz Niedersachsen:
- Stadt Bad Lauterberg im Harz: 450.000 Euro für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses Ostehagen/Bartolfelde
- Gemeinde Bad Grund (Harz): 350.000 Euro für die Beschaffung eines Feuerwehr-Hubrettungsfahrzeugs Drehleiter DLA 23/12
- Stadt Bad Pyrmont: 450.000 Euro für den Erwerb von Feuerwehrfahrzeugen (DLAK und ELW) für die Ortswehr Pyrmont
- Stadt Braunlage: 300.000 Euro für den Ankauf eines Grundstücks und Neubau des Feuerwehrgerätehauses St. Andreasberg
- Flecken Coppenbrügge: 300.000 Euro für den Brandschutz und Umbau der Inklusion Grundschule Bisperode
- Samtgemeinde Elbtalaue: 400.000 Euro für die Beschaffung einer Drehleiter für die Frei-willige Feuerwehr Dannenberg
- Stadt Königslutter am Elm: 200.000 Euro für die Errichtung von Löschwasserzisternen
- Stadt Laatzen: 1,65 Millionen Euro für den Bau einer gemeinsamen Feuerwache für die Ortschaften Gleidingen und Rethen
- Landkreis Lüchow-Dannenberg: zwei Millionen Euro für den Neubau der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ) des Landkreises Lüchow-Dannenberg
- Landkreis Schaumburg: drei Millionen Euro für den Erweiterungsbau der Feuerwehrtechnischen Zentrale (FTZ)
- Gemeinde Lehre: 500.000 Euro für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses (FGH)
- Samtgemeinde Grasleben: 200.000 Euro für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Mariental
- Samtgemeinde Hemmoor: 600.000 Euro für den Neubau eines Feuerwehrhauses Hecht-hausen
- Gemeinde Wurster Nordseeküste: 250.000 Euro für den Neubau eines Bauhofgebäudes mit Sozialtrakt und Holzwerkstatt
Zum Hintergrund:
Bedarfszuweisungen sind gesonderte Finanzmittel innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs, die das Innenministerium auf Antrag besonders finanzschwachen Kommunen gewährt, um so ihre Finanzkraft zu stärken. Es handelt sich bei den davon profitierenden Kommunen im Wesentlichen um solche, deren eigene Steuereinnahmekraft nicht annähernd ausreicht, um die erforderlichen Mittel zur Deckung der notwenigen Ausgaben zu erwirtschaften.
Bedarfszuweisungen bekommen ausschließlich Kommunen, die die eigene Konsolidierungsbereitschaft in überzeugender Weise unter Beweis gestellt haben.
Bedarfszuweisungen wegen „besonderer Aufgaben“, als eine der möglichen Bewilligungsformen, können als Finanzierungshilfen unter anderem für Investitionen gewährt werden, wenn damit außergewöhnliche, von den Kommunen zu erbringende notwendige Leistungen unterstützt werden.
Diese Außergewöhnlichkeit kann sich insbesondere durch das Herausragen aus dem üblichen Aufgabenkatalog der Kommunen oder andererseits durch eine durch höhere Gewalt verursachte Ausnahmesituation ergeben.
Darüber hinaus kann sich die Außergewöhnlichkeit auch aus einer notwendigen Anpassung kommunaler Infrastruktur im Rahmen oder im Anschluss einer gebietsstrukturellen Veränderung (Fusion) begründen.
Bild zur Meldung: Innenstaatssekretär Manke (2.v.r.) händigte kürzlich im Beisein des Landrates Gerhard Radeck die entsprechenden Bewilligungsbescheide an Bürgermeister Andreas Busch sowie Samtgemeindebürgermeister Gero Janze aus. (Foto: Gemeinde Lehre)