Beglaubigung von Kopien/Abschriften
Allgemeine Informationen
Mit der Beglaubigung wird bestätigt, dass die Kopie inhaltlich mit dem Originaldokument identisch ist. Die Beglaubigung bescheinigt nicht die Echtheit oder Gültigkeit des Originals. Um den Verwaltungsaufwand für einen wörtlichen Vergleich des vorgelegten Originals mit der Kopie gering zu halten, werden die Kopien grundsätzlich von den Mitarbeiter*innen des Einwohnermeldeamtes gefertigt.
Das Einwohnermeldeamt beglaubigt Kopien, wenn
- das Original von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder
- die Kopie zur Vorlage bei einer deutschen Behörde benötigt wird.
Das Original muss hierzu vorgelegt werden.
Nicht beglaubigt werden dürfen:
- Urkunden des Standesamtes (Geburts-, Heirats-, Sterbeurkunden etc.)
- Abschriften aus amtlichen Registern
- Testamente
- Unterlagen über Erbrechts- und Grundstücksangelegenheiten
- Gerichtsurteile
- Vereins- und Handelsregisterauszüge
- eidesstattliche Versicherungen
- Generalvollmachten
- Schriftstücke die das Privatrecht betreffen bzw. für den privaten Gebrauch benötigt werden
Sofern Sie Kopien vorgenannter Dokumente beglaubigen lassen möchten, wenden Sie sich bitte an einen Notar.
Hinweise
Es gibt Schulen, die eine Beglaubigung von dort ausgestellten Zeugnissen kostenfrei bzw. kostengünstiger vornehmen. Dieses ist jedoch beim Schulsekretariat direkt zu erfragen.
Beglaubigungen von ausländischen Dokumenten werden nur zur Vorlage bei einer deutschen Behörde vorgenommen. Die Behörde muss vom Antragsteller benannt werden können, da sie in den Beglaubigungsstempel aufzunehmen ist.
Beglaubigungen sind möglich, bei Vorlage
- eines ausländischen Dokumentes mit Übersetzung (von einem in Deutschland amtlich vereidigten Dolmetscher erstellt)
- eines ausländischen Dokumentes in lateinischer Schrift ohne Übersetzung
Ausländische Dokumente in anderen als lateinischen Schriftzeichen (bspw. russisch, chinesisch, etc.) ohne Übersetzung können nicht beglaubigt werden.
Notwendige Unterlagen
- Original des zu beglaubigenden Dokumentes
- Bei einer Beglaubigung eines deutschen Personalausweises/Reisepasses ist ein schriftlicher Nachweis mitzubringen, wofür diese Beglaubigung benötigt wird.
Gebühren
- je Beglaubigung: 6,00 Euro
- jede weitere Beglaubigung: 3,00 Euro
Ausnahme: Gebührenfrei für nachweisliche Rentenzwecke oder für eine GEZ-Befreiung.
Die Gebühren können Sie sowohl in bar oder mit EC-Karte entrichten.
Ansprechpartner
Fachbereich Bauen und Ordnung Jens von Känel
E.02
Bahnhofstraße 4
38368 Grasleben
(05357) 9600-12
(05357) 9600-55
Andrea Griguhn
E.01
Bahnhofstraße 4
38368 Grasleben
(05357) 9600-10
(05357) 9600-55
Annett Weber
E.01
Bahnhofstraße 4
38368 Grasleben
(05357) 9600-50
(05357) 9600-55