Führungszeugnisse
Allgemeine Informationen
Das Führungszeugnis ist ein Zeugnis über den Inhalt des Bundeszentralregisters. Das vom Bundesamt für Justiz in Bonn geführte Register enthält im Wesentlichen Eintragungen über rechtskräftige strafrechtliche Verurteilungen.
Welchen Inhalt das Führungszeugnis hat, finden Sie unter BfJ - Führungszeugnis Antrag (Verwendung Inland) (bundesjustizamt.de)
Arten von Führungszeugnissen:
Einfaches Führungszeugnis
- für private Zwecke (Belegart N), z. B. für die Einstellung bei einem privaten Arbeitgeber
Das Führungszeugnis wird nach Ausstellung per Post vom Bundesamt für Justiz an die Meldeanschrift versandt. Ein Versand an eine andere Anschrift ist nicht möglich.
- zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (Belegart O), z. B. für die Beantragung eines Gewerbes oder die Einstellung bei einer Behörde
Das Führungszeugnis wird nach Ausstellung per Post vom Bundesamt für Justiz direkt an die angegebene Behörde gesandt.
Erweitertes Führungszeugnis
- für private Zwecke oder zur Vorlage bei einer deutschen Behörde (Belegart NE, OE), für Personen, die beruflich oder ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendbetreuung tätig sind und die die Voraussetzungen nach § 30a Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) erfüllen.
Das Führungszeugnis (Belegart OE) wird nach Ausstellung per Post vom Bundesamt für Justiz direkt an die angegebene Behörde gesandt. Das Führungszeugnis (Belegart NE) wird nach Ausstellung per Post vom Bundesamt für Justiz an die Meldeanschrift des Antragstellers gesandt.
Europäisches Führungszeugnis
- für Personen, die in Deutschland wohnen und die Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Mitgliedsstaates besitzen.
Das Europäische Führungszeugnis enthält nicht nur Informationen über Strafregister-Einträge in Deutschland, sondern als Anlage auch Eintragungen im Strafregister ihres Herkunftslandes. Dabei werden die Einträge von den deutschen Behörden nicht übersetzt oder inhaltlich geprüft.
Beantragung:
Das Führungszeugnis kann von jeder Person beantragt werden, die mit Haupt- oder Nebenwohnung in der Samtgemeinde Grasleben gemeldet ist und die das 14. Lebensjahr vollendet hat. Bis zum 18. Lebensjahr ist auch der gesetzliche Vertreter antragsberechtigt.
Die Antragstellung erfolgt
- persönlich im Einwohnermeldeamt. Eine Antragstellung durch Dritte (auch mit Vollmacht) ist nicht möglich.
- oder online unter: BfJ (bund.de)
Rechtsgrundlagen
§§ 30, 30a Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
Notwendige Unterlagen
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Nachweis der Vertretungsmacht bei Personen, die als gesetzlicher Vertreter handeln
- für ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart O / OE):
die vollständige Anschrift und Aktenzeichen / Verwendungszweck der Behörde - für ein erweitertes Führungszeugnis (Belegart NE / OE):
das Bestätigungsschreiben des Arbeitgebers, der Einrichtung oder des Vereins, dass die Voraussetzungen nach § 30a Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) vorliegen - gegebenenfalls Nachweis der Gebührenbefreiung (zum Beispiel ehrenamtliche Tätigkeit, Bezug von ALGII, BAföG)
Bearbeitungsdauer
ca. 10 bis 14 TageGebühren
13,00 Euro
Die Gebühren können Sie sowohl in bar oder mit EC-Karte entrichten.
Ansprechpartner
Fachbereich Bauen und Ordnung Andrea Griguhn
E.01
Bahnhofstraße 4
38368 Grasleben
(05357) 9600-10
(05357) 9600-55
Annett Weber
E.01
Bahnhofstraße 4
38368 Grasleben
(05357) 9600-50
(05357) 9600-55