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Friedhofswesen


Allgemeine Informationen

Auf allen Friedhöfen der Samtgemeinde Grasleben erlöschen im Jahr 2021 die Nutzungsrechte für Grabstellen, auf denen Bestattungen und Beisetzungen vor dem 01. Januar 1991 stattgefunden haben. Natürlich besteht die Möglichkeit, die entsprechenden Grabstellen weiter zu erhalten. In diesem Fall bittet die Samtgemeindeverwaltung um Mitteilung.

 

Sollte kein Interesse an der Erhaltung der Grabstelle bestehen, so muss diese eingeebnet werden. Dies bedeutet, dass sowohl Grabmale und Einfassungen als auch Sträucher und Pflanzen entfernt werden müssen. Die Grabstelle muss anschließend mit Mutterboden aufgefüllt werden, zudem ist Rasen zu säen. Die Samtgemeindeverwaltung ist über die erfolgte Einebnung zu informieren.

 

Falls es nicht möglich ist, die Einebnung selbst durchzuführen, kann der Betriebshof der Samtgemeinde damit beauftragt werden. Hierzu kann ein Antrag gestellt werden, der am Ende dieser Seite zum Download bereitsteht und in der Verwaltung ausgegeben wird.

 

Die Kosten für diesen Service belaufen sich derzeit auf:

 

a) Einebnung eines Grabes für Kinder bis zum vollendeten 5. Lebensjahr: 250 €

b) Einebnung eines Grabes für Verstorbene ab dem vollendeten 5. Lebensjahr: 620 €

c) Einebnung eines Urnenreihengrabes: 75 €

d) Einebnung eines Urnenwahlgrabes: 310 €


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Fachbereich Bauen und Ordnung

 

Maren Krippendorf
O.05
Bahnhofstraße 4
38368 Grasleben
Telefon (05357) 9600-14
Telefax (05357) 9600-55


Formulare

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