Samtgemeindekasse
Allgemeine Informationen
Kassenführung
Der Samtgemeindekasse obliegen in der Hauptsache die zentrale Finanzbuchhaltung, die notfalls zwangsweise Einziehung fälliger eigener oder fremder Forderungen, die Sicherstellung der Liquidität sowie die Leistung von Zahlungen für die gesamte Samtgemeindeverwaltung. Die Samtgemeindekasse ist folglich also zuständig für alle Geldgeschäfte, die im Namen der Samtgemeinde Grasleben abgewickelt werden.
Vollstreckungsangelegenheiten
Abwicklung der eigenen Vollstreckungsangelegenheiten und der Amtshilfeersuchen fremder Behörden. Die Samtgemeindekasse überwacht auch den rechtzeitigen Geldeingang. Erfolgen die Zahlungen nicht fristgerecht, werden die Forderungen angemahnt und gegebenenfalls vollstreckt. Damit geht die Erhebung von Mahngebühren und Säumniszuschlägen und gegebenenfalls der Einzug durch den Vollstreckungsbeamten einher.
Um verspätete Zahlungen zu vermeiden, kann an einem Lastschriftverfahren teilgenommen werden. Die Abbuchungen werden von der Samtgemeindekasse veranlasst. Wenn Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen möchten, senden Sie bitte das Formular „Einzugsermächtigung und SEPA-Lastschriftmandat“, welches Ihnen unten auf dieser Seite als PDF-Datei zur Verfügung steht, ausgefüllt und unterschrieben an die Samtgemeindekasse.
Ansprechpartner
Fachbereich Finanzen Wiest
E.07
Bahnhofstraße 4
38368 Grasleben
(05357) 9600-26
(05357) 9600-55
Schmidt
E.07
Bahnhofstraße 4
38368 Grasleben
(05357) 9600-15
(05357) 9600-55