An-, Ab- und Ummeldungen
Allgemeine Informationen
Wohnsitz anmelden
Wer eine Wohnung in der Samtgemeinde Grasleben bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Ein längeres Überschreiten dieser Frist zieht leider ein kostenpflichtiges Bußgeldverfahren nach sich.
Dies gilt sowohl für den Zuzug mit Hauptwohnung als auch mit Nebenwohnung (Neben- oder Zweitwohnsitz).
Bei Anmeldung mit Hauptwohnsitz in der Samtgemeinde Grasleben werden die Adressangaben im Personalausweis geändert. Als Nachweis über die Anmeldung erhält der Meldepflichtige im Einwohnermeldeamt eine amtliche Anmeldebestätigung.
Eine Anmeldung kann frühestens am Tag des tatsächlichen Umzuges verarbeitet werden.
Hinweis:
Bei Zuzug informieren wir im Rahmen eines bundesweit festgelegten automatisierten Rückmeldeverfahrens die Meldebehörde der Wegzugsgemeinde. Eine Abmeldung in der vorherigen Gemeinde ist daher nicht erforderlich.
Verfahren
Die Anmeldung ist grundsätzlich persönlich im Einwohnermeldeamt vorzunehmen. Alternativ kann die Anmeldung auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen.
Achtung: Gilt nicht bei Zuzug aus dem Ausland. Hier ist eine persönliche Vorsprache notwendig.
Bei Anmeldung von Kindern bis 16 Jahre, wo beide Elternteile das Sorgerecht haben, diese aber getrennt lebend sind, klären Sie die vorzulegenden Unterlagen bitte im Vorfeld telefonisch.
Jugendliche ab 16 Jahren können sich auch ohne Zustimmung der Eltern anmelden.
Wohnsitz ummelden
Die Ummeldung einer Wohnung ist nur erforderlich bei:
- Umzug innerhalb des Samtgemeindegebietes von Grasleben
- Tausch Hauptwohnsitz und Nebenwohnsitz (sogenannter Statuswechsel)
Die Ummeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Umzug erfolgen. Ein längeres Überschreiten dieser Frist zieht leider ein kostenpflichtiges Bußgeldverfahren nach sich.
Wohnsitz abmelden
Die Abmeldung einer Wohnung ist nur erforderlich bei:
- Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland oder
- Aufgabe einer oder mehrerer Nebenwohnungen
Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach Auszug erfolgen.
Eine Abmeldung ins Ausland ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich. Die Fortschreibung des Melderegisters erfolgt allerdings erst zum Datum des Auszugs.
Hinweis:
Wer innerhalb von Deutschland umzieht, muss den aufgegebenen Wohnsitz nicht abmelden, sondern sich mit dem neuen Wohnsitz anmelden.
Rechtsgrundlagen
§§ 17 ff. Bundesmeldegesetz
Notwendige Unterlagen
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!
- Wohnungsgeberbestätigung (seit 01. November 2015) bezogen auf die neue Wohnung
- gültige Ausweispapiere (Personalausweis und/oder (Kinder-)Reisepass)
- bei Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft: ausländische Ausweisdokumente (ID-Card, Pass)
- gegebenenfalls Vollmacht und Ausweisdokument des Bevollmächtigten
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
Gebühren
Die Anmeldung, die Ummeldung und die Abmeldung sind gebührenfrei.
Ansprechpartner
Fachbereich Bauen und Ordnung Andrea Griguhn
E.01
Bahnhofstraße 4
38368 Grasleben
(05357) 9600-10
(05357) 9600-55
Annett Weber
E.01
Bahnhofstraße 4
38368 Grasleben
(05357) 9600-50
(05357) 9600-55
Formulare
- Antrag auf Einrichtung von Übermittlungssperren nach dem Bundesmeldegesetz
- Einverständniserklärung der Sorgeberchtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen Kindes gemäß §§ 17, 22 und 23 Bundesmeldegesetz
- Wohnungsgeberbestätigung zur Vorlage bei der Meldebehörde nach § 19 Bundesmeldegesetz