Beglaubigung von Unterschriften
Allgemeine Informationen
Bei einer Unterschriftsbeglaubigung wird bestätigt, dass die Unterschrift vor dem beglaubigenden Bediensteten vollzogen wurde.
Das Einwohnermeldeamt darf Unterschriften beglaubigen, wenn sie zur Vorlage bei einer Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörde verwendet werden sollen oder wenn eine Rechtsvorschrift (Gesetz, Verordnung etc.) die Vorlage dieses Schriftstücks bei einer sonstigen Stelle fordert.
Die Beglaubigung der Unterschrift darf nur vorgenommen werden, wenn sie in Gegenwart des beglaubigenden Bediensteten vollzogen wird. Eine Unterschriftsbeglaubigung kann daher nicht auf schriftlichem Wege erfolgen.
Hinweise
Wenn gesetzlich eine öffentliche Beglaubigung (bspw. bei Grundbuchangelegenheiten) vorgeschrieben ist, muss die Erklärung zwingend von einem Notar beglaubigt werden. Erkundigen Sie sich bitte bei der öffentlichen Stelle, bei der die beglaubigte Unterschrift benötigt wird, ob eine Unterschriftsbeglaubigung durch das Einwohnermeldeamt ausreicht.
Zur öffentlichen Beglaubigung einer Vorsorgevollmacht wenden Sie sich bitte an die Betreuungsstelle im Landkreis Helmstedt, Geschäftsbereich Gesundheit, Rosenwinkel 10, 38350 Helmstedt oder an einen Notar.
Reiseerlaubnisse für Minderjährige dürfen wir nicht beglaubigen. Bitte wenden Sie sich an einen Notar.
Notwendige Unterlagen
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden!
- Identitätsnachweis (Personalausweis, Reisepass)
- Original des zu unterschreibenden Schriftstücks
Gebühren
6,00 Euro je Unterschrift
Ausnahme: Gebührenfrei für nachweisliche Rentenzwecke oder wenn ein Gesetz die Beglaubigung ausdrücklich regelt.
Die Gebühren können Sie sowohl in bar oder mit EC-Karte entrichten.
Ansprechpartner
Fachbereich Bauen und Ordnung Jens von Känel
E.02
Bahnhofstraße 4
38368 Grasleben
(05357) 9600-12
(05357) 9600-55
Andrea Griguhn
E.01
Bahnhofstraße 4
38368 Grasleben
(05357) 9600-10
(05357) 9600-55
Annett Weber
E.01
Bahnhofstraße 4
38368 Grasleben
(05357) 9600-50
(05357) 9600-55