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Straßenverkehrsamt erinnert an bevorstehendes Fristende

Samtgemeinde Grasleben

Papierführerscheine von Bürgerinnen und Bürgern, die 1971 oder später geboren wurden, müssen bis 19. Januar 2025 umgetauscht werden.    

 

Die Pflicht, eine Fahrerlaubnis nach veraltetem Standard gegen den neuen, fälschungssicheren EU-Führerschein umzutauschen, betrifft weiterhin viele Bürgerinnen und Bürger auch im Landkreis Helmstedt. Den bevorstehenden Jahreswechsel möchte das Straßenverkehrsamt nutzen um daran zu erinnern, dass für weitere Jahrgänge die Frist zum Umtausch endet. 


Akut betrifft dies Personen, die noch im Besitz eines Papierführerscheins sind, der bis einschließlich 31. Dezember 1998 in Deutschland ausgestellt wurde: Für Bürgerinnen und Bürger, die im Jahr 1971 oder später geboren wurden und diesen Führerschein noch nicht gegen ein fälschungssicheres Exemplar umgetauscht haben, gilt die Frist noch bis 19. Januar 2025. 
 

Eine Sonderregelung gibt es weiterhin für die Geburtsjahrgänge vor 1953: Sie haben bis Januar 2033 Zeit, um ihre Führescheine umzutauschen. 
 

Auch Besitzerinnen und Besitzer der unbefristeten EU-Kartenführerscheine, sogenannte Scheckkartenführerscheine, die ab zwischen 1999 und 2001 ausgestellt wurden, müssen diesen auf längere Sicht durch die neue Fahrerlaubnis ersetzen lassen. Hier endet die erste Frist am 19. Januar 2026.  

 

Die neue Fahrerlaubnis, die Bürgerinnen und Bürger bei dem Umtausch erhalten, ist in allen EU-Ländern anerkannt und ermöglicht daher in diesen eine reibungslose Reise mit dem Auto. Zudem ist sie Voraussetzung für die Ausstellung eines Internationalen Führerscheins bei Reisen ins Ausland, in denen dieser zusätzlich erforderlich ist. Die Gültigkeit des neuen Kartenführerscheins ist auf 15 Jahre befristet.

 

Für den Führerscheinumtausch ist es nicht erforderlich, einen Termin zubuchen. Innerhalb der Sprechzeiten werden in der Führerscheinstelle alle Anliegen bearbeitet. 

 

Zu dem Termin müssen Bürgerinnen und Bürger neben dem aktuellen Führerschein einen Personalausweis oder Reisepass mit gültiger Meldebescheinigung sowie ein aktuelles Passbild nach biometrischen Vorgaben mitbringen. 


Sollte die bisherige Fahrerlaubnis nicht vom Landkreis Helmstedt ausgestellt worden sein, ist eine sogenannte Karteikartenabschrift nötig, die bei der ausstellenden Behörde beantragt werden muss. Diese wird direkt an den Landkreis Helmstedt geschickt. Die Gebühr für den Umtausch des Führerscheins beträgt derzeit 30,40 Euro, voraussichtlich wird diese Gebühr ab 2025 auf 31,60 Euro steigen.

 

Hinweis: Die Kreisverwaltung ist über die Feiertage, auch am Montag, 23.12., Freitag 27.12. und Montag den 30.12. geschlossen.

 

Bild zur Meldung: Bildquelle: Landkreis Helmstedt