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Das Friedhofsamt der Samtgemeinde Grasleben informiert

Samtgemeinde Grasleben, den 09. 02. 2018

Auf allen Friedhöfen der Samtgemeinde Grasleben erlöschen im Jahr 2018 die Nutzungsrechte für Bestattungen und Beisetzungen, die vor dem 01. Januar 1988 stattgefunden haben. Natürlich besteht die Möglichkeit, die entsprechenden Grabstellen weiter zu erhalten. In diesem Fall bittet die Samtgemeindeverwaltung um Mitteilung.

 

Sollte kein Interesse an der Erhaltung der Grabstelle bestehen, so muss diese eingeebnet werden. Dies bedeutet, dass sowohl Grabmale und Einfassungen als auch Sträucher und Pflanzen entfernt werden müssen. Die Grabstelle muss anschließend mit Mutterboden aufgefüllt werden, zudem ist Rasen zu säen. Die Samtgemeindeverwaltung ist über die erfolgte Einebnung zu informieren.

 

Falls es nicht möglich ist, die Einebnung selbst durchzuführen, kann der Betriebshof der Samtgemeinde damit beauftragt werden. Hierzu kann ein Antrag gestellt werden, der am Ende dieser Meldung zum Download bereitsteht und in der Verwaltung ausgegeben wird.

 

Die Kosten für diesen Service belaufen sich derzeit auf ca. 120 Euro für Urnenwahlgrabstätten und ca. 250 Euro für Reihen- und Wahlgrabstätten. So wird im Sinne des Umweltschutzes auch eine vollständige ordnungsgemäße Entsorgung sichergestellt.

 

Die Verwaltung möchte zudem darauf hinweisen, dass Reihen- und Urnengrabstätten unter dem „Grünen Rasen“ von der Samtgemeinde für die Dauer der Ruhezeit gepflegt werden. Diese sind ebenerdig angelegt, um bei Mäharbeiten einen reibungslosen Arbeitsablauf zu gewährleisten. Daher wird darum gebeten, auf Trauergebinde, Blumenschmuck, Schalen, Vasen und Dekoration zur Ehrung der Verstorbenen auf dem Grabfeld zu verzichten. Hierfür ist der Gedenkstein an dem jeweiligen Grabfeld vorgesehen, an dem gern Gedenkstücke abgelegt werden können.

 

Bei Rückfragen steht die für Friedhofsangelegenheiten zuständige Mitarbeiterin, Frau Krippendorf, unter der Telefonnummer 05357 / 9600-14 oder per E-Mail unter krippendorf@grasleben.de zur Verfügung.  

 

Bild zur Meldung: Das Friedhofsamt der Samtgemeinde Grasleben informiert