Infos zur Räum- und Streupflicht in der Samtgemeinde Grasleben
Alljährlich mit Einsetzen des Winterwetters stellt sich für alle Bürgerinnen und Bürger immer wieder die Frage nach der Räum- und Streupflicht. Daher sind nachstehend die wichtigsten Punkte aufgeführt.
Wer ist im Ort verpflichtet zu räumen?
Die Eigentümer sind selbst verantwortlich, zu räumen. Dies gilt für den Gehweg bis zur Straßenmitte. Nicht zuständig ist die Gemeinde, die Samtgemeinde oder der Landkreis (Ausnahmen siehe unter "Wo räumt die Samtgemeinde?").
Weitere Erläuterung:
Bei Schneefall und Glätte sind nach der Straßenreinigungssatzung der Samtgemeinde Grasleben in Verbindung mit der Straßenreinigungsverordnung die Gehwege der öffentlichen Straßen innerhalb der geschlossenen Ortslage von den Eigentümern der an die Straße angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücke zu reinigen. Den Eigentümern werden die Nießbraucher, Erbbauberechtigte, Wohnungsberechtigten oder Dauerwohnungs- bzw. Dauernutzungsberechtigten gleichgestellt. Diese sind anstelle der Eigentümer reinigungspflichtig. Mehrere Reinigungspflichtige sind gesamtschuldnerisch verantwortlich.
Wo ist zu räumen und zu streuen?
Auf dem Gehweg und bis zur Straßenmitte.
Weitere Erläuterung:
Die Gehwege mit einer geringeren Breite als 1 Meter sind bei Schneefall und Glätte ganz, die übrigen mindestens in einer Breite von 1 Meter freizuhalten bzw. abzustreuen. Ist ein Gehweg nicht vorhanden, muss ein mind. 80 Zentimeter breiter Streifen neben oder am äußeren Rand der Fahrbahn freigehalten und abgestreut werden. Zu streuen ist mit Sand oder anderen abstumpfenden Mitteln. Streusalz darf nur in Ausnahmefällen verwendet werden. Schädliche Chemikalien dürfen nicht verwendet werden.
Die Gossen, Einlaufschächte und Hydranten sind schnee- und eisfrei zu halten.
Schnee und Eis dürfen nicht so gelagert werden, dass der Verkehr auf der Fahrbahn, auf dem Radweg und dem Gehweg gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert wird.
Bei eintretendem Tauwetter sind die Gehwege von dem vorhandenen Eis zu befreien. Rückstände von Streumaterial sind zu beseitigen, wenn Glättegefahr nicht mehr besteht.
Wann ist zu räumen und zu streuen?
Tagsüber, nicht in der Nacht.
Weitere Erläuterung:
Ist über Nacht Schnee gefallen, muss die Reinigung werktags bis 7 Uhr und sonn- und feiertags bis 9 Uhr durchgeführt sein. Die Räum- und Streupflicht ist bis 20 Uhr bei Bedarf zu wiederholen.
Wo räumt die Samtgemeinde?
Räumdienste der Samtgemeinde gibt es nur an gefährlichen Fahrbahnstellen, z.B. mit Gefälle, oder auf Kreis-, Landes- oder Bundesstraßen. Für Nebenstraßen / Anliegerstraßen sind die Eigentümer zuständig.
Weitere Erläuterung:
Das Freihalten der Fahrbahnen obliegt der Samtgemeinde nur für besonders gefährliche Fahrbahnstellen und innerhalb geschlossener Ortslagen. Bei diesen sogenannten gefährlichen Fahrbahnstellen handelt es sich insbesondere um Ortsdurchfahrten der Bundes-, Landes- und Kreisstraßen, um stark befahrene Gemeindestraßen, Gefällestrecken, unübersichtliche Kurven, wichtige Kreuzungen und Plätze, Bahnübergänge, Fußgängerüberwege und Brücken.
Unter Berücksichtigung dieser Kriterien wurde ein Räum- und Streuplan für die öffentlichen Straßen innerhalb der Ortslagen erstellt. Nach diesem Plan lässt die Samtgemeinde den Winterdienst durchführen. Alle übrigen nicht gefährlichen öffentlichen Straßen werden im Anschluss daran im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten bedient.
Im Folgenden finden Sie den Räum- und Streuplan für die öffentlichen Straßen innerhalb der Ortslagen der Samtgemeinde Grasleben. Nach diesem Plan lässt die Samtgemeinde den Winterdienst durchführen. Hierzu gehören z.B. (nicht abschließend):
In Grasleben:
Ortsdurchfahrt L651 – Magdeburger, Querenhorster, Vorsfelder und Helmstedter Straße (Winterdienst durch die Straßenmeisterei Vorsfelde)
Ortsdurchfahrt K56 – Vorsfelder Straße
Ortsdurchfahrt K50 – Rottorfer Straße
Walbecker Tor
Walbecker Straße bis Sandbreite
Bahnhofstraße von Walbecker Tor bis Südstraße
Bahnhofstraße 4 und 4a (Platz Rathaus, Polizei, Feuerwehrzufahrt)
Südstraße
Am Kurhaus (Gefällstrecke)
Friedhofstraße
Hoppegarten von der Helmstedter Straße aus bis Am Walde (Gefällstrecke)
Am Walde, Kiefernweg, Tannenweg (Gefällstrecke)
Heidwinkelstraße (Gefällstrecke)
Im Hungerberg
In Grasleben OT Heidwinkel:
Straße Heidwinkel von B 244 bis K 56
In Mariental-Horst:
Ortsdurchfahrt L651 – Graslebener Straße/Berliner Platz (Winterdienst durch die Straßenmeisterei Vorsfelde)
Birkenweg
Dammröder Berg
Dahlienplatz (Feuerwehrzufahrt)
Dahlienplatz rings um den großen Platz
In Mariental-Dorf:
Walbecker Weg bis Siedlung
Schäfertor (Gefällstrecke)
Siedlung bis B 244
In Querenhorst:
Ortsdurchfahrt B244 – Helmstedter Straße (Winterdienst durch die Straßenmeisterei Vorsfelde)
Ortsdurchfahrt K62 – Hauptstraße
Bindestraße (Gefällstrecke)
Dorfstraße von Helmstedter Straße bis Poststraße (Gefällstrecke)
Försterberg (Gefällstrecke)
Helmstedter Straße 3 – Platz vor Schul- und Kulturzentrum
Bushaltebuchten, Helmstedter Straße und Hauptstraße
B244 Weg zur Helmstedter Straße 100 (Kleinwächter)
In Rottorf:
Ortsdurchfahrt L294 (Winterdienst durch die Straßenmeisterei Vorsfelde)
Ortsdurchfahrt K51 – Querenhorster Straße
Brockenblick (Gefällstrecke)
Zum Weingarten (Gefällstrecke)
Brunnenweg (Gefällstrecke)
Hasenwinkelstraße 29a / Feuerwehrzufahrt, Sport- und Schützenhaus
Hasenwinkelstraße, Bushaltebuchten
In Rennau:
Ortsdurchfahrt L294 – Hauptstraße (Winterdienst durch Straßenmeisterei Vorsfelde)
Ortsdurchfahrt L297 – An der Riede (Winterdienst durch Straßenmeisterei Vorsfelde)
Ortsdurchfahrt K48 – Ahmstorfer Straße
Am Sandblessen (Gefällstrecke)
Hauptstraße, Bushaltebuchten
Vorsteher Niemann Weg - Feuerwehrzufahrt
In Ahmstorf:
Ortsdurchfahrt K48 – Dorfstraße
Mühlenberg (Gefällstrecke)
Bisdorfer Weg bis Bebauung (Gefällestrecke)
Dorfstraße, Bushaltebuchten
Bild zur Meldung: Die Samtgemeindeverwaltung informiert über die Räum- und Streupflicht. (Bild: Samtgemeinde Grasleben)