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Landkreis verzichtet auf den Erlass einer Allgemeinverfügung zur Feststellung der Corona-Warnstufe 1

Samtgemeinde Grasleben, den 17. 09. 2021

 

Der Landkreis Helmstedt informiert:

 

Nachdem am heutigen Tag der zweite Corona-Leitindikator, neben der 7-Tage-Inzidenz nun auch die Zahl der Corona-Intensivpatienten den Schwellenwert an fünf aufeinanderfolgenden Tagen überschritten hat, müsste der Landkreis an sich die Warnstufe 1 per Allgemeinverfügung feststellen. Mit Blick auf die in der nächsten Woche erwartete neue Corona-Verordnung des Landes wird darauf verzichtet. 


Die geltende Corona-Verordnung stellt bekanntermaßen nicht mehr allein auf die 7-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen ab, sondern berücksichtigt als weitere Leitindikatoren die Hospitalisierung, also die Zahl der Covid 19-Patienten in den Krankenhäusern, und die Quote der Covid 19-Intensivpatienten. Während sich die 7-Tage-Inzidenz nach wie vor auf die Neuinfektionen im jeweiligen Kreisgebiet bezieht, stellen die anderen beiden Werte auf die landesweite Situation ab. Sind die Schwellenwerte von zwei der drei Leitindikatoren an fünf aufeinanderfolgenden Tagen überschritten, hat der Landkreis die Warnstufe 1 per Allgemeinverfügung festzustellen. Eine Ausnahme gilt bei einer 7-Tage-Inzidenz von über 50. Dann ist die erweiterte 3G-Regelung vom Landkreis per Allgemeinverfügung festzustellen, auch wenn keiner der anderen beiden Indikatoren erreicht wird. Dies hat der Landkreis am 11.09.21 getan. 

 

Das Vorliegen des zweiten Leitindikators würde nun zur Feststellung der Warnstufe 1 führen, die am kommenden Montag in Kraft treten würde. Allerdings unterscheiden sich die Maßnahmen der Warnstufe 1 und die der erweiterten 3G-Regelung mit Ü50-Inzidenz inhaltlich nur in Nuancen, z.B. hinsichtlich des Schulsports und des Musizierens. Außerdem könnte die Warnstufe 1 erst zurückgenommen werden, wenn die 7-Tage-Inzidenz nachhaltig den Wert von 35 unterschreiten würde. 


Dem Vernehmen nach beabsichtigt das Land, bereits in der nächsten Woche eine neue Corona-Verordnung zu erlassen. Diese soll wesentlich auf die Hospitalisierungsrate abstellen. Da dieser Wert derzeit noch deutlich unter der Schwelle der Warnstufe 1 liegt, ist davon auszugehen, dass die Allgemeinverfügung dann nach nur wenigen Tagen bereits wieder aufgehoben werden müsste. „Dies wäre unnötig verwirrend für die Menschen und nicht vermittelbar“, erklärt Landrat Gerhard Radeck. „Daher verzichten wir zunächst auf diesen Schritt und warten die neue Corona-Verordnung des Landes ab.“ 

 

Text: Landkreis Helmstedt