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Mikrozensuserhebung 2022 in der Samtgemeinde Grasleben

Samtgemeinde Grasleben, den 25. 02. 2022

Auch im Verlauf des Jahres 2022 finden wieder Haushaltsbefragungen im Rahmen des Mikrozensus in der Samtgemeinde Grasleben statt. Die Mikrozensuserhebung wird seit 1957 durchgeführt, da schnell und zuverlässig bevölkerungs- und erwerbsstatistische Daten und deren Veränderungen von Regierung und Verwaltung im Bund und den Ländern benötigt werden. Bei dieser amtlichen statistischen Erhebung wird jährlich nach einem Zufallsverfahren rund 1% aller Haushalte befragt.

Die Erhebung wird durch vom Landesamt für Statistik Niedersachsen ausgewählte Erhebungsbeauftragte durchgeführt. Diese haben einen amtlichen Ausweis, wurden in ihre Aufgaben eingewiesen und sind über alle Angaben, die ihnen bei ihrer Tätigkeit bekannt geworden sind, zur Verschwiegenheit verpflichtet. Aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie führen die Erhebungsbeauftragten nach vorheriger Ankündigung die Interviews überwiegend telefonisch durch. Aufgrund umfangreicher technischer Veränderungen erfolgt zudem mittlerweile ein großer Teil der Befragungen schriftlich per Post oder direkt online durch das Landesamt für Statistik (LSN).

Alle Personen, die in der ausgewählten Wohnung einen Wohnsitz haben, unterliegen der Auskunftspflicht. Eine Befreiung davon ist grundsätzlich nicht möglich.

Die Befragung innerhalb der Samtgemeinde Grasleben findet in den Ortschaften Grasleben, Mariental, Querenhorst und Rennau statt. Betroffen sind diverse Haushalte in folgenden Straßen:

Grasleben: Helmstedter Straße, Magdeburger Straße, Am Kurhaus, Mittelstraße

Mariental: Tulpenhof

Querenhorst: Am Finkenspring

Rennau: Am Sandblessen

Gleichzeitig findet in diesem Jahr auch bundesweit der Zensus 2022 statt, dessen Erhebung in der Samtgemeinde Grasleben von Erhebungsbeauftragten der Erhebungsstelle Zensus 2022 der Region Hannover durchgeführt wird. Es handelt sich bei Zensus und Mikrozensus um zwei voneinander unabhängige Befragungen mit Auskunftspflicht. Während der Mikrozensus („kleine Volkszählung“) jährlich durchgeführt wird, findet der Zensus („große Volkszählung“) nur alle zehn Jahre statt.

Die Samtgemeinde weist darauf hin, dass die zu befragenden Haushalte mithilfe einer Zufallsstichprobe ausgewählt werden, sodass es durchaus möglich sein kann, dass Haushalte sowohl beim Mikrozensus als auch beim Zensus um Auskunft gebeten werden.

 

Text: Samtgemeinde Grasleben