Jetzt kulturelle Fördermittel für 2023 beantragen!
Der Landkreis Helmstedt informiert:
Kulturell ausgerichtete und handelnde Verbände und Vereine, Einrichtungen und Institutionen, sowie Einzelpersonen und (Projekt-) Gruppen können für ihre Projekte und Maßnahmen beim Landkreis Helmstedt Zuwendungen beantragen. Entscheidend ist, dass die Projekte, Maßnahmen und Anschaffungen im Helmstedter Kreisgebiet stattfinden.
Gefördert werden Projekte und Maßnahmen in den Bereichen Musik, Theater/Laienspiel, Tanz, Museumsarbeit, Literatur, Bildende/darstellende Kunst und Neue Medien, kulturelle (Weiter-) Bildung und Kulturvermittlung, Erwachsenenbildung, Heimatpflege und Pflege von Kulturerbe, sowie sparten- und generationsübergreifende Projekte bzw. hybride Projektformen, die die Vielfalt des Kulturlebens in der Region erhalten und diese weiterentwickeln. Ferner werden Anschaffungen von Gebrauchsgegenständen gefördert, wenn diese nachweislich der Förderung, der Mitgliederausbildung oder sogar dem Erhalt des Zuwendungsempfängers dienen.
Der gewährte Zuschuss beträgt jeweils 33% der förderfähigen Ausgaben, maximal jedoch 3.500,00 € im Jahr pro antragstellende Person. Mit dem Projekt/der Maßnahme darf jedoch nicht begonnen worden sein, bevor der Antrag gestellt wurde. Und es sind mindestens 25 % Eigenmittel als Deckung der Gesamtkosten nachzuweisen.
Der schriftliche Antrag ist bis zum 30. September des laufenden Kalenderjahres für das Folgejahr bei der Regiestelle Kultur des Landkreises Helmstedt einzureichen. Die vollständige Richtlinie und sämtliche Unterlagen sind auf der Internetseite des Landkreises Helmstedt www.landkreis-helmstedt.de/kultur-freizeit/kultur/ nachzulesen und auch herunterzuladen.
Natürlich sind dort auch die Kontakte von Frau Naumann und Herrn Ulrich von der Regiestelle Kultur hinterlegt, die gemeinsam mit den Antragstellern den Antrag bearbeiten werden.
Kontakt:
Landkreis Helmstedt
Regiestelle Kultur
Telefon: 05351/121-1477
Text: Landkreis Helmstedt