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Wohngeldreform führt zu längeren Bearbeitungszeiten

Samtgemeinde Grasleben, den 15. 12. 2022

Der Landkreis Helmstedt informiert:

 

Durch die Wohngeldreform zum 01.01.2023 ist mit einem stark ansteigenden Antragsaufkommen zu rechnen. Die Bundesregierung geht davon aus, dass sich durch das neue Wohngeld-Plus der Kreis der Berechtigten verdreifacht.


"Dies ist mit dem vorhandenen Personal der Wohngeld- und BAföG-Stelle des Landkreises Helmstedt allerdings nicht zu bewältigen", erklärt Sabine Kretschmann, Leiterin des Geschäftsbereiches Soziales. Das Personal soll deshalb kurzfristig aufgestockt werden. Es wird jedoch schwer, entsprechend qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu finden, da der Fachkräftemangel auch den Öffentlichen Dienst betrifft. Erschwerend kommt hinzu, dass derzeit alle Kommunen ihre Wohngeldstellen personell verstärken müssen.


Kein neuer Antrag bei laufendem Bezug erforderlich
Im Zuge der Wohngeldreform wurden die Formanträge bundesweit neugestaltet. Die neuen Antragsformulare können über die Wohngeld-/BAföG-Stelle des Landkreises angefordert werden, sie liegen in Kürze aber auch bei den Gemeinden aus und stehen als Download auf der Homepage des Landkreises zur Verfügung. Die komplette Onlinebeantragung ist technisch noch nicht realisiert, so dass eine automatisierte Datenübernahme in die EDV nicht möglich ist.
Neben den neuen Antragsformularen werden auf der Homepage auch die wichtigsten Fragen zum Wohngeld-Plus des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) beantwortet. Von hier wird ebenfalls auf den Wohngeldrechner des Bundesministeriums weiterverlinkt.
Wer bereits Wohngeld empfängt oder noch keinen abschließenden Bescheid zu seinem gestellten Antrag bekommen hat, muss keinen neuen Antrag stellen. Die durch die Wohngeldreform resultierenden Anpassungen werden automatisch errechnet und beschieden.

 

Verfahrensdauer im Landkreis im Mittelfeld
Derzeit dauert es bis zur Bewilligung eines Wohngeldantrages beim Landkreis Helmstedt etwa acht Wochen, wenn alle zur Bewilligung notwendigen Unterlagen vollständig vorliegen. Damit liegt der Landkreis noch unter den durchschnittlichen Bearbeitungszeiten anderer Kommunen, die bei drei bis sechs Monaten liegen. Durch die Wohngeldreform ist aber trotz der geplanten personellen Verstärkung mit deutlich längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen. Hiervon sind auch die Bewilligungen des Schüler-BAföG betroffen.
Neben verlängerten Bearbeitungszeiten kann es auch zu Einschränkungen bei der telefonischen Erreichbarkeit der Mitarbeitenden der Wohngeld-/BAföG-Stelle kommen. Hier bittet der Landkreis ausdrücklich um Verständnis.


Wie Antragsteller helfen können

  • Um Arbeitszeit effizienter nutzen zu können, sollte von Sachstandsanfragen abgesehen werden.

  • Hilfreich ist es auch, wenn bei der Einreichung von Unterlagen diese mit dem Aktenzeichen versehen werden, soweit es bekannt ist.

  • Auch sollte bei der postalischen Übersendung oder dem Einwurf in den Hausbriefkasten die "Wohngeldstelle" deutlich als Empfänger erkennbar sein.

  • E-Mails sollten an gerichtet werden, so kann auch im Vertretungsfall darauf zugegriffen werden.

  • Bei E-Mai-Anhängen sollte darauf geachtet werden, dass sie gut lesbar sind. Nach Möglichkeit sollten sie als PDF-Anhang der E-Mail angehängt werden.