In 2023 bleiben die Abfallgebühren konstant
Der Landkreis Helmstedt informiert:
Trotz der anhaltenden Corona Pandemie und der in allen Bereichen zu verzeichnenden Preissteigerungen ließ sich durch die gemeinsamen, stetigen Anstrengungen der Kreispolitik und der Kreisverwaltung eine Erhöhung der Abfallentsorgungsgebühren vermeiden.
Folglich bleiben die Abfallentsorgungsgebühren ab dem 01.01.2023 für den Bereich der Haushalte (Grund-, Gewichts-, Leerungs- und Behältertauschgebühr) konstant. Es ergeben sich keine Änderungen.
Im Vergleich zu den Gebühren der letzten Jahre stellt sich dies wie folgt dar:
Gebührenart |
2016 |
2017 |
2018 bis |
2020 |
2021 und 2022 |
2023 |
Grundgebühr pro 120/240 l Restabfallbehälter |
99,60 |
97,20 |
94,80 |
96,00 |
99,00 |
99,00 |
Grundgebühr pro 1.100 l Restabfallbehälter |
199,20 |
194,40 |
189,60 |
192,00 |
198,00 |
198,00 |
Leerungsgebühr |
10,00 |
10,00 |
10,00 |
10,00 |
10,00 |
10,00 |
Gewichtsgebühr je kg Restabfall |
0,22 |
0,21 |
0,21 |
0,22 |
0,24 |
0,24 |
Gewichtsgebühr je kg Bioabfall |
0,19 |
0,19 |
0,18 |
0,19 |
0,19 |
0,19 |
Behältertauschgebühr |
10,00 |
30,00 |
30,00 |
30,00 |
30,00 |
30,00 |
Auch die Gebühr für die Blitzsperrmüllabfuhr in Höhe von 65,00 Euro pro 5m³ ist stabil geblieben, die "normale" Sperrmüllabfuhr bleibt gebührenfrei.
Hinweis: Sperrmüll kann pro Haushalt maximal 2-mal pro Kalenderjahr abgefahren werden.
Die Gebühr für die Zusatzoption "Biotonne Plus" beträgt weiterhin 20,00 Euro pro Kalenderjahr. Hinzu kommt ggf. eine Gebühr von 10,00 Euro für die Ausstellung einer Ersatzvignette.
Die Kosten für Kleinanlieferungen (kofferraumübliche Menge bis 600 l und bis 400 kg) von Abfällen aus Haushaltungen, die nicht über die Hausmüll- und Sperrmüllsammlung entsorgt werden können, betragen weiterhin 15,00 Euro.
Eine geringe Preiserhöhung war im Bereich der Anlieferung von Garten- und Parkabfällen (je angefangene 20 kg = 2,20 Euro) und Monochargen (je angefangene 20 kg = 1,00 Euro) im Kompostwerk nicht vermeidbar.
Die weiteren Einzelpreise können der Abfallgebührensatzung des Landkreises Helmstedt in der derzeit gültigen Fassung entnommen werden.