Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Wahl neuer Schöffen für das Geschäftsjahr 2024 bis 2028

Samtgemeinde Grasleben, den 23. 01. 2023

Die Samtgemeinde Grasleben sucht neue Schöffen und Jugendschöffen für die nächste Amtszeit, welche am 1. Januar 2024 beginnt und am 31. Dezember 2028 endet. Schöffen sind ehrenamtliche Richter ohne juristische Vorbildung. Bei der Hauptverhandlung eines Strafverfahrens sind sie vollkommen unabhängig und haben das gleiche Stimmrecht wie die Berufsrichter. Schöffen tragen somit auch die gleiche Verantwortung für den Urteilsspruch.

 

Schöffen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • deutsche Staatsangehörigkeit

  • Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter

  • nicht vorbestraft

  • Mindestalter: vollendetes 25. Lebensjahr

  • Wohnsitz in der Samtgemeinde Grasleben

  • Beherrschung der deutschen Sprache

  • aus gesundheitlichen Gründen für das Amt geeignet sein

  • nicht in Vermögensverfall geraten sein

  • Jugendschöffen sollen zusätzlich erzieherisch und in der Jugenderziehung erfahren sein

 

Wie läuft das Bewerbungsverfahren ab?

 

Der Samtgemeinderat stellt am 06.03.2023 eine Vorschlagsliste auf, aus der dann ein Wahlausschuss am Amtsgericht die Schöffen für die nächste Amtszeit wählt.

 

Alle geeigneten Interessenten können sich in die Vorschlagsliste eintragen lassen. Die Bewerbungsfrist endet am 01.02.2023. Der Vordruck für die Bewerbung kann heruntergeladen werden oder ist im Rathaus der Samtgemeinde Grasleben, Bahnhofstraße 4, erhältlich.