Abfallgebührenbescheide werden versendet
Der Landkreis Helmstedt informiert:
Der Geschäftsbereich Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz des Landkreises Helmstedt macht darauf aufmerksam, dass in diesen Tagen die Bescheide über die Abfallentsorgungsgebühren versendet werden. Den jeweiligen Grundstückseigentümern gehen hierbei die Jahresendabrechnung 2022 und die Jahresvorausveranlagung 2023 zu. Beide Bescheide werden zusammen in einem Umschlag versendet.
Wie in den vorherigen Jahren wird auch bei der Jahresendabrechnung 2022 unterstellt, dass alle im Veranlagungsjahr 2022 festgesetzten und fälligen Abschlagszahlungen fristgerecht entrichtet wurden. Nur unter dieser Voraussetzung entspricht ein im Bescheid ausgewiesener Minderungsbetrag einem erstattungsfähigen Guthaben, eine ausgewiesene Nachforderung dem Nachzahlungsbetrag für das Abrechnungsjahr 2022.
Nachzahlungen werden vom Landkreis Helmstedt grundsätzlich nicht als Barzahlung angenommen. Bitte verzichten Sie aufgrund des Verlustrisikos daher auf eine Bargeldversendung an den Landkreis Helmstedt per Post oder Postkasteneinwurf.
Die Überweisung eines Guthabens erfolgt ausnahmslos auf ein Bankkonto. Sollten Sie nicht am SEPA-Basislastschriftverfahren teilnehmen, ist hierzu die Angabe einer Bankverbindung mit IBAN und BIC erforderlich. Die Überweisung erfolgt zeitnah mit dem Versand der Bescheide.
Der Geschäftsbereich Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz bittet zu berücksichtigen, dass aufgrund der Änderung der Landesgesetzgebung das Widerspruchsverfahren schon vor Jahren abgeschafft wurde und sofort Klage erhoben werden müsste. Sollten offensichtliche Unrichtigkeiten (z. B. falsche Tonnenzahl) im Abgabenbescheid festgestellt werden, bittet der Geschäftsbereich Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz, sich an die im Bescheid angegebene Sachbearbeiterin zu wenden.
Hierzu können auch Anfragen bzw. Mitteilungen unter der Fax-Nummer 05351/121-2607 oder per E-Mail an den Geschäftsbereich Abfallwirtschaft, Wasser und Umweltschutz gesendet werden. Derartige Mitteilungen haben allerdings keine Auswirkungen auf den Ablauf der Rechtsbehelfsfrist. Im Übrigen wird gebeten, die Hinweise im Bescheid zu beachten.
Kontenänderungen teilen Sie bitte bis spätestens 31.01.2023 mit, da später eingehende Änderungsmitteilungen ansonsten nicht mehr für die Abbuchungen einer Nachzahlung bzw. der ersten Quartalsfälligkeit zum 15.02.2023 berücksichtigt werden können.
Bei Fragen zu Zahlungsvorgängen (z.B. Einzahlungen, Rückstände, Mahnungen) stehen die Mitarbeiter/innen des Geschäftsbereiches Finanzen unter den Telefonnummern 05351/121-1130 und 05351/121-1230 zur Verfügung. Fragen zur Guthaben-Rückerstattung und Rücklastschriftgebühren werden unter 05351/121-1232 beantwortet.
Bei Fragen zur Veranlagung (z.B. Eigentümer, Behälterbestand, Leerungsdaten) wenden Sie sich bitte an die im Bescheid angegebene Sachbearbeiterin.
Bearbeitungsschluss für eingehende Änderungsanzeigen in Bezug auf Namen, Adressen, Eigentümerwechsel, Konten, etc. war für den Druck der Jahresbescheide der 31.12.2022. Danach eingegangene Änderungsanzeigen konnten für den Ausdruck auf den Jahresbescheiden in Teilen nicht mehr erfasst werden. Bescheidrelevante Änderungen werden beim nächsten Bescheid Anfang Februar berücksichtigt.