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Bekanntmachung der TenneT TSO GmbH

Samtgemeinde Grasleben

Als zuständiger Übertragungsnetzbetreiber in der Region plant TenneT das Netzausbauvorhaben 380-kV Leitung Helmstedt Ost – Salzgitter. Das Projekt soll bis zum Jahr 2032 genehmigt und gebaut sein und wird als Freileitung realisiert.

 

Um die Auswirkungen auf Natur und Umwelt im Vorfeld bestimmen zu können, werden zur Ermittlung und Erweiterung der Datengrundlage Kartierungen durchgeführt. Dabei werden Lebensräume und Tierarten innerhalb des festgelegten Untersuchungsraums der Leitung erfasst, sodass die Flächen hinsichtlich ihrer Bedeutung für den Naturhaushalt und Artenschutz bewertet werden können.

 

Beauftragte Firmen

Die Arbeiten erfolgen im Auftrag der TenneTTSO GmbH durch die Ökoplan GbR als Nachauftragnehmer der Froelich & Sporbeck GmbH & Co. KG. Die vor Ort tätige Firma kann sich durch ein entsprechendes Schreiben ausweisen.

 

Nutzung von Grundstücken, Art und umfang der Kartierungen

Zur Prüfung der Umweltverträglichkeit des geplanten Vorhabens finden Grobkartierungen von Waldflächen sowie Bestandserfassungen von Fledermäusen, holzbewohnenden Käfern, Brutvögeln sowie Zug- und Rastvögeln statt.
Zu beachten ist, dass die einzelnen Flurstücke nicht alle von jeder Kartierungsmethode betroffen sind, sondern es finden auf den einzelnen Flurstücken konkrete, für den dort speziell vorgefundenen Lebens- und Naturraum, angepasste Kartierungen statt. Dementsprechend werden einzelne Flurstücke unterschiedlich lange vorübergehend betreten. Die einzelnen Kartierungen dauern zwischen 15 Minuten und mehreren Stunden und müssen teilweise wiederholt werden. Bei einigen Kartierungen ist der temporäre Aufbau von Installationen (z. B. kleine Horchboxen für Fledermäuse zur bioakustischen Langzeiterfassung, temporäre Fangnetze) erforderlich. Für die Kartierungen müssen nicht nur landwirtschaftliche, private und öffentliche Wege begangen und befahren, sondern in Einzelfällen auch private Grundstücke betreten werden. Hierbei werden im Regelfall keine Schäden oder Einschränkungen verursacht. Sollte es dennoch zu Flurschäden kommen, werden diese durch TenneT beseitigt bzw. in voller Höhe entschädigt.

 

Gesetzliche Grundlage

Die Berechtigung zur Durchführung der Kartierungsmaßnahmen ergibt sich aus § 44 Abs. 1 Satz 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Mit einer ortsüblichen Bekanntmachung werden den Eigentümern und sonstigen Nutzungsberechtigten die Kartierungen als Maßnahme gemäß § 44 Absatz 2 EnWG mitgeteilt. Die Kartierungen werden in Abstimmung mit der zuständigen Naturschutzbehörde durchgeführt.

 

Termine

Beginn der Kartierungen: Februar 2023

Voraussichtlicher Abschluss der Kartierungen: Ende Oktober 2023

Hinweis: Nicht alle Grundstücke sind über die gesamte Dauer des Zeitraums betroffen. Im Sinne des § 44 I S. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) finden die Kartierungen nacheinander statt. So ergibt sich eine zeitliche Abfolge für die Nutzung der einzelnen Grundstücke.

 

Ihr Ansprechpartner

Fragen, Mitteilungen und Hinweise zu den Kartierungsarbeiten nehmen wir gerne entgegen. Bitte wenden Sie sich an Maria-Elena Richter unter der 0921-50740-5874 oder per E-Mail an .

 

Text und Bild: TenneT TSO GmbH

 

Bild zur Meldung: Bekanntmachung der TenneT TSO GmbH