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Stichtag: Kulturelle Fördergelder 2025

Samtgemeinde Grasleben

Einsendeschluss für Anträge auf kulturelle Fördergelder des Landkreises Helmstedt für das Jahr 2025 ist Mittwoch, der 30.09.2024.


Kulturell ausgerichtete und handelnde Verbände und Vereine, Einrichtungen und Institutionen, sowie Einzelpersonen und (Projekt-)Gruppen können für ihre Projekte beim Landkreis Helmstedt Zuwendungen beantragen. Wichtig für die Fördermöglichkeit ist, dass die Maßnahmen im Helmstedter Kreisgebiet erfolgen.


Gefördert werden Aufwendungen für öffentliche Veranstaltungen und Aufführungen im Bereich Kunst und Kultur, Tätigkeiten im Bereich der kulturellen und künstlerischen Bildung, sowie erstmals Maßnahmen im Bereich der kontinuierlichen Kleinförderung, die im Landkreis Helmstedt durchgeführt werden.


Die Fördermittelrichtlinie wird aktuell überarbeitet und angepasst. So soll künftig der Nachweis des Eigenkapitals wegfallen. Anschaffungen werden künftig nicht mehr förderfähig sein. Auch wird es Änderungen bei der maximalen Fördersumme geben. Neu wird eine kontinuierliche Kleinförderung sein, die über drei Jahre abgeschlossen werden kann.


Ein schriftlicher formloser Antrag auf Förderung ist (auch per E-Mail) bis zum 30. September bei der Kulturabteilung des Landkreises Helmstedt einzureichen.
 

Landkreis Helmstedt
Kulturabteilung
Kontakt:
Christian Ulrich Tel.: 05351 / 121-1477 

E-Mail: kultur@landkreis-helmstedt.de

 

Bild zur Meldung: Bildquelle: Landkreis Helmstedt