Beratungstag für Verfolgte der SBZ/DDR-Diktatur beim Landkreis Helmstedt
Rund 35 Jahre nach dem Mauerfall und der deutschen Wiedervereinigung leben in Niedersachsen noch zahlreiche Opfer des SED-Regimes. Um möglichst viele Betroffene ortsnah über bestehende Hilfs- und Leistungsangebote zu informieren, organisiert das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport alljährlich Beratungstage vor Ort, so auch in Helmstedt.
Die Beratungen werden von fachkompetenten Vertretern der Opferverbände und des Niedersächsischen Netzwerks für SED- und Stasiopfer sowie von Fachleuten aus Sachsen-Anhalt unterstützt. Einige dieser Berater waren selbst Opfer der Diktatur in der DDR.
Der nächste Beratungstag in Helmstedt findet am statt am:
Mittwoch, 18. September 2024
10.00 bis 15.00 Uhr
beim Landkreis Helmstedt (Geschäftsbereich Soziales)
Conringstraße 28, Raum 307
38350 Helmstedt
Das Beratungsangebot kann ohne Voranmeldung genutzt werden. Der Raum ist barrierefrei erreichbar. Die Zuwegung zum Besprechungsraum ist ausgeschildert.
Betroffene können sich bei der Veranstaltung unter anderem über die nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen des Bundes bestehenden Rehabilitierungsmöglichkeiten informieren. Zudem besteht die Möglichkeit, Anträge auf Einsichtnahme in die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR gegen Vorlage des Personalausweises zu stellen bzw. sich zur Antragstellung beraten zu lassen. Telefonische Anfragen sind am Beratungstag während der vorgenannten Sprechzeiten unter der Telefonnummer (05351) 121-1051 möglich.
Hintergrundinformationen:
Zur Minderung der Folgen von SED-Unrecht hat der Deutsche Bundestag drei Rehabilitierungsgesetze beschlossen, die sich auf die strafrechtliche, verwaltungsrechtliche und berufliche Rehabilitierung ehemaliger DDR-Bürger beziehen. Die drei Rehabilitierungsgesetze sind miteinander verzahnt und ergänzen sich.
Das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG) ermöglicht Betroffenen die Aufhebung rechtsstaatswidriger strafrechtlicher Entscheidungen von staatlichen deutschen Gerichten und sieht unter anderem Hilfen nach § 17 (Kapitalentschädigung) und § 17a (Besondere Zuwendung) vor.
Die Kapitalentschädigung beträgt aktuell 306,78 Euro für jeden angefangenen Kalendermonat einer mit wesentlichen Grundsätzen einer freiheitlichen rechtsstaatlichen Ordnung unvereinbaren Freiheitsentziehung.
Ab 90 Tagen Haftzeit kann eine einkommensabhängige Zuwendung für Haftopfer gewährt werden. Die Höhe der besonderen Zuwendung für Haftopfer; die sogenannte Opferrente; beträgt seit dem 1. November 2019 bis zu 330 Euro monatlich.
Das Berufliche Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) knüpft mit dem Ziel eines Nachteilsausgleichs verfolgungsbedingter Eingriffe in Ausbildung oder Beruf an das Strafrechtliche Rehabilitierungsgesetz und das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz an. Es erfasst auch Maßnahmen des Betriebes oder staatlicher Organe (u.a. Nichtzulassung oder Exmatrikulation zu Fach-/Hochschule, Kündigung oder Lohn- bzw. Gehaltsminderung, Entzug Gewerbeerlaubnis).
Das Verwaltungsrechtliche Rehabilitierungsgesetz (VerRehaG) dient der Aufhebung von elementar rechtsstaatswidrigen Verwaltungshandelns bzw. politischer Verfolgungsmaßnahmen, wenn die Maßnahmen zu einer gesundheitlichen Schädigung, einem Eingriff in Vermögenswerte oder einer beruflichen Benachteiligung (z. B. im Rahmen einer Ausreiseantragstellung) geführt haben. Die noch heute unmittelbar für Betroffene fortwirkenden Folgen von Verwaltungswillkür und Verwaltungsunrecht sollen durch soziale Ausgleichsmaßnahmen gemildert werden.
Bild zur Meldung: Bildquelle: Landkreis Helmstedt