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Landrat: Schutzstatus des Wolfs herabsetzen

Samtgemeinde Grasleben

Nach zehn Wolfsübergriffen innerhalb von sechs Wochen im Landkreis Helmstedt, zuletzt in Scheppau, bei denen insgesamt mehr als 60 Tiere verletzt oder getötet wurden, fordert der Landkreis Helmstedt mit Nachdruck, den Schutzstatus des Wolfs herabzusetzen. Das hat der Kreisausschuss jetzt beschlossen. 

 

Ziel ist eine Änderung der Berner Konvention, um ein wirksames Bestandsmanagement für den Wolf in Deutschland zu ermöglichen. 

 

„Ich möchte mit dieser Initiative auch meine Solidarität und Wertschätzung den Weidetierhaltern gegenüber zum Ausdruck bringen. Viel mehr können wir als Kreisverwaltung leider nicht tun, weil die rechtlichen Möglichkeiten für uns kaum praxistauglich umzusetzen sind. Ich bin aber der Meinung, dass der Wolf derzeit keinen natürlichen Feind hat und seine Scheu auch vor dem Menschen ablegen wird, wenn wir den Wolfsbestand nicht aktiv regulieren“, so Landrat Gerhard Radeck.

 

Um dies zu erreichen, wird an die Bundespolitik appelliert, sich in dem zuständigen Gremium auf EU-Ebene dafür einzusetzen, den Schutzstatus des Wolfes herabzusetzen und dies schnellstmöglich auch in deutsches Recht umzusetzen. Nur so ist nach Ansicht der Unterstützenden ein wirksames Handeln zum Schutz von Mensch und Nutztieren möglich. 

 

Warum es derzeit rechtlich so schwierig ist, Wölfe zu entnehmen


Der Wolf ist international durch die Berner Konvention als „streng geschütztes“ Tier klassifiziert. Dies bedeutet, dass ein regionales Bestandsmanagement des Wolfes ohne eine Änderung dieses rechtlichen Rahmens nicht möglich ist. Eine Herabsetzung des Schutzstatus auf „geschützt“ könnte eine Änderung der europäischen FFH-Richtlinie nach sich ziehen, auf der der Wolf gelistet ist. Auch solch eine Änderung wäre ein langwieriger Prozess.


Theoretisch möglich ist die Erteilung einer artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung (zur Entnahme eines Wolfes) durch die Untere Naturschutzbehörde (UNB) des Landkreises. Damit die UNB rechtssicher eine Ausnahme genehmigen kann, müssen jedoch umfangreiche Voraussetzungen erfüllt sein. So muss unter anderem die Ausnahmegenehmigung zur Abwendung ernster wirtschaftlicher Schäden führen. Der Begriff „ernster wirtschaftlicher Schaden“ ist jedoch unbestimmt und bedarf einer genauen Prüfung.


Darüber hinaus ist erforderlich, Alternativen zu prüfen, wie etwa Vergrämung, das Wegfangen einzelner Tiere oder Herdenschutzmaßnahmen. Gemäß Bundesnaturschutzgesetz darf sich außerdem durch eine Entnahme der günstige Erhaltungszustand der Wolfspopulation nicht verschlechtern. Für die Beurteilung der Erhaltungszustände sind aktuelle wissenschaftliche Daten notwendig.


Für ein sogenanntes Schnellabschussverfahren müssen von den Ländern zunächst Gebiete mit erhöhtem Nutztierrissvorkommen festgelegt werden, was bisher nicht erfolgt ist. Auch hier ist eine Prüfung des Einzelfalls erforderlich, und die zuvor genannten Punkte müssen berücksichtigt werden.


All dies macht ein schnelles Handeln bei Wolfsübergriffen unmöglich und birgt nach Ansicht von Landrat Gerhard Radeck die Gefahr weiterer Wolfsrisse.


Wie geht es jetzt weiter?


Die EU-Kommission hat bereits einem entsprechenden Vorschlag zur Änderung der Berner Konvention und damit zur Herabsetzung des Schutzstatus des Wolfs zugestimmt, mit Unterstützung der Bundesregierung. Eine endgültige Entscheidung trifft allerdings erst am 02.12.2024 in Straßburg der ständige Ausschuss des Europarats für die Berner Konvention.

 

In einem Schreiben vom September 2024 fordert der Uelzener Landrat Blume Bundesumweltministerin Lemke auf, die Änderung der Berner Konvention auch in diesem Gremium zu unterstützen und dann auch die Umsetzung in europäisches und letztlich deutsches Recht mit Nachdruck voranzutreiben.


Auf Vorschlag von Landrat Radeck hat nun der Helmstedter Kreisausschuss
beschlossen, sich dieser Aufforderung anzuschließen.

 

Bild zur Meldung: Bildquelle: Landkreis Helmstedt